10 Kernpositionen

10 Kernpositionen für mehr gesellschaftliche Innovation und Sozialunternehmertum in Österreich

 
1. Finanzierung von Inkubations- programmen und lokaler Infrastruktur

Die Erleichterung des Zugangs und Öffnung bestehender Inkubationsprogramme durch öffentliche Förderungen, die Entwicklung diversifizierter Inkubationsprogramme und Gründerzentren, und die damit verbundene Generierung von Beratungsexpertise, sind Grundvoraussetzung für das Wachstum des Sektors und seines Ökosystems.

 

2. Entwicklung und Ausbau von (Weiter-)Bildungsmaßnahmen

Die Verankerung von Sozialunternehmertum in formale Bildungs- und Forschungslandschaften und ein breiter Zugang zu komplementären Bildungsangeboten im Sinne des „Lebenslangen Lernens“ ermöglicht generationsübergreifende Kompetenzentfaltung und soll weiter verstärkt werden. Bildungsangebote sollen Wirkungsorientierung und die Nutzung von Werkzeugen wie dem Social Reporting Standard verstärkt aufnehmen.

 

3. Voraussetzungen für sektorübergreifende Kooperationen schaffen

Kooperationen zwischen Sozialunternehmen und dem öffentlichen, privaten und dritten Sektor sind eine wichtige Voraussetzung für die Verbreitung gesellschaftlicher Lösungsansätze. Wirtschaftsförderungen bieten Anreizstrukturen um sektorübergreifende Kooperationen anzustoßen. Analog zu den Technologie- und Wissenstransferzentren, braucht es auch im sozialunternehmerischen Sektor etablierte Transferstrukturen.

 

4. Sicherstellung von nachhaltig finanzierten Förderstrukturen, die für Social Enterprises und Soziale Innovationen offen sind

Überführung bereits initiierter (Pilot-)Förderinitiativen in eine nachhaltig aufgesetzte und finanzierte Struktur. Neben spezifischen Programmen für Social Entrepreneurship und Social Innovation, solle die öffnung bestehender Förderungsprogramme unter Heranziehung eines breiteren Innovationsbegriffes geprüft werden. So können geeignete Programme in Richtung gesellschaftlicher Innovation und Social Entrepreneurship geöffnet werden.

 

5. Mobilisierung von privatem Kapital durch steuerliche Anreize

Business Angels, (Venture Capital) Fonds und Stiftungen sind ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung der Startphase sozialer Unternehmen. Der Verlustvortrag und Verlustausgleich muss für Investitionen in der Frühphase ermöglicht werden.

 

6. Bereitstellung von Wachstumsfinanzierung

Die Impact Investmentlandschaft in österreich ist aufzubauen. Dazu bedarf es öffentlicher Co-Investments privater Investitionen sowie das Entfernen von steuerlichen Hürden für den Aufbau von Social Impact Investment Fonds durch private AnlegerInnen, inländische und internationale InvestorInnen.

 

7. Ausbau Alternativer Finanzierungsformen

Alternative Finanzierungsformen wie zum Beispiel Crowdfunding bieten ergänzende Quellen der privaten Finanzierung. Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz 2015 und den Novellen wurde der Rechtsrahmen dafür weiterentwickelt. Hier verbleibt nach wie vor Verbesserungspotential: es muss vor allem klargestellt werden, dass alternative Finanzierungsformen kein Bankgeschäft darstellen.

 

8. Vertiefende Umsetzung der EU Social Business Initiative

Die Europäische Kommission hat mit der Social Business Initiative, der Etablierung einer ExpertInnengruppe zu Sozialem Unternehmertum (GECES), der Übernahme der Investitionspriorität „Soziale Innovation“ im Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Social Investment Package wichtige politische Schwerpunkte gesetzt und bekennt sich eindeutig zur Förderung von gesellschaftlicher Innovation und Sozialunternehmen. Laufend werden Aktivitäten gestartet, wie die EU Social Innovation Competition und insbesondere das Engagement des EIF, welcher 2018 mit der Erste Group ein Rückgarantieprogramm über EUR 50 Millionen vereinbart hat. österreich muss diese Initiativen aufgreifen und die darin enthaltenen Maßnahmen umsetzen.

 

9. Reformierung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinnützigkeit

Eine Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmungen in der Bundesabgabenordung kann zu mehr Transparenz und Vereinfachung beitragen, sowie Ressourcen freisetzen. So könnte neben dem derzeitigen Begriff der „Gemeinnützigkeit“ der Begriff des „Social Business“ im Gesetz verankert und im Sinne eines Baukastensystems mit steuerlichen Begünstigungen versehen werden.

 

10. Spielräume durch neues Vergaberecht nutzen

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein starkes Instrument zur Förderung von gesellschaftlichen Innovationen und Sozialunternehmen. Die im Jahr 2018 in österreichisches Recht umgesetzte EU-Vergaberichtlinie gibt der öffentlichen Hand großen Spielraum, um die Beschaffung und Vergabe nach ganzheitlichen Kriterien der Wirkungsorientierung auszurichten und kann damit als Hebel für soziale Ziele genutzt werden.